Zur PersonVita StatementProjekteGalerieKontakteLinksAktuellesStartseiteBen06 - wir über uns - Immer wieder werden wir bei unseren Kunst-Aktionen nach Genehmigungen gefragt. Die Frage kommt sowohl vom normalen Bürger und hin und wieder vom Ordnungs-personal. Wenn wir dann unseren Auszug aus dem Grund-gesetz zeigen, löst das bei unserem Gegenüber des öftereneine mitleidige Amüsiertheit aus. Einige Ordnungskräfte warensogar der Meinung, daß die lokalen Ordnungsbestimmungenüber dem Grundgesetz stehen. Tatsächlich haben die Väter des Grundgesetzes die Künstlermit vielen Sonderrechten ausgestattet. Der Grund für diesen besonderen Schutz sind die Lehren, die man aus dem Nazi-Terror-Regime gezogen hat. Wir sehen unsere Aufgabe u.a. darin, diese Rechte wieder inAnspruch zu nehmen bzw. auf ihre Erfüllung zu beharren. Wir fragten einen Ordnungshüter wie wir Spontankunst mit den obwaltenden Genehmigungsverfahren in Einklang bringen können. Seine Antwort : einen Antrag - 6 Wochen vor Beginn der Aktion - in mehrfacher Ausfertigung zur Genehmigung einreichen. Das hatten die Väter des Grundgesetzes mit der “ Freiheit derKunst “ definitiv nicht gemeint.