Zur Person Vita Statement Projekte Galerie Kontakte Links Aktuelles Startseite Ben06  - wir über uns - Genehmigung lt. GG Artikel 5, Absatz 3 Immer wieder werden wir bei unseren Kunst-Aktionen nach Genehmigungen gefragt. Die Frage kommt sowohl vom normalen Bürger und hin und wieder vom Ordnungs- personal. Wenn wir dann unseren Auszug aus dem Grund- gesetz zeigen, löst das bei unserem Gegenüber des öfteren eine mitleidige Amüsiertheit aus. Einige Ordnungskräfte waren sogar der Meinung, daß die lokalen Ordnungsbestimmungen über dem Grundgesetz stehen. Tatsächlich haben die Väter des Grundgesetzes die Künstler mit vielen Sonderrechten ausgestattet. Der Grund für diesen besonderen Schutz sind die Lehren, die man aus dem Nazi- Terror-Regime gezogen hat. Wir sehen unsere Aufgabe u.a. darin, diese Rechte wieder in Anspruch zu nehmen bzw. auf ihre Erfüllung zu beharren. Wir fragten einen Ordnungshüter wie wir Spontankunst mit den obwaltenden Genehmigungsverfahren in Einklang bringen können. Seine Antwort : einen Antrag - 6 Wochen vor Beginn der Aktion - in mehrfacher Ausfertigung zur Genehmigung einreichen. Das hatten die Väter des Grundgesetzes mit der “ Freiheit der Kunst “ definitiv nicht gemeint.